Abgasführung


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Abgeschickt von Günni am 07 Juli, 2008 um 12:20:50

Ich habe ein Problem mit dem Schornsteinfeger:

Ich habe eine 10 Jahre alte 1 Familien DHH. Im Keller eine Kombi Gastherme für Heizung und Warmwasser.
Die Abgasführung endet in einem Keller-Lichtschacht. Der Lichtschacht ist mit einem Gitterrost versehen.
Über dem Lichtschacht befinden sich keine Fenster oder Türen.
Dieses wurde seinerzeit so gebaut, abgenommen und genehmigt.

Da ich seit einiger Zeit leider Probleme mit der Therme habe, möchte ich diese gegen eine neue Niedertemparatur
Brennwerttherme austauschen. Und jetzt kommt's:

Der neue Schornsteinfeger lehnt diese Art der Abgasführung ab, mit dem Hinweis, dies sei so nicht mehr zulässig.
Er verlangt die Installation eines Abgasrohres aus dem Keller auf der Aussenwand des Hauses bis über das Dach.
Dies sieht natürlich sehr unschön aus und ist auch mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Die Heizungsbauer, die ich befragt habe, schütteln nur mit dem Kopf und sagen, dass es mit anderen Schornsteinfegern
keine Probleme gäbe.
Ich kann ja verstehen, wenn sich die Vorschriften geändert haben, dass diese bei Neubauten eingehealten werden müssen.
Aber wie sieht es in meinem Fall aus. Schliesslich will ich ja auch was für doe Umwelt tun. Weniger Verbrauch, weniger
CO2 Ausstoss usw.

Kann er das wirklich verlangen ?
Ist das nicht unverhältnismässig ?
Sollte ich mit einem Anwalt dagegen vorgehen ?





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