Unterschreitung vertragliche Raumhöhe bei Neubau - was tun?


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Abgeschickt von Jan am 07 Juli, 2008 um 23:53:08

Hallo zusammen,
mein bauträger hat im Dachgeschoß die vertraglich vereinbarte Raumhöhe deutlich unterschritten. Es ist ein Pultdach und die "kurze Seite" ist nur 1,91 m anstatt 2 m, die "lange Seite" ist wie im Vertrag vereinbart. Somit ist natürlich im gesamten DG die Raumhöhe zu niedrig, ärgerlich ist insbesondere der vordere Bereich, z.B. ist dadurch die Dusche für mich nicht mehr uneingeschränkt nutzbar sondern ich muss mir zum Haare waschen was einfallen lassen.
Den Mangel zu beseitigen ginge aus technischen Gründen angeblich nicht. Welche Möglichkeiten habe ich ansonsten noch?
Schöne Grüße
Jan




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