Malerarbeiten aus Garantieleistung - nur eine Wand streichen?


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Abgeschickt von birgit am 08 Juli, 2008 um 10:30:28

Hallo,
wie sieht es aus, wenn an den Wänden Risse (Haus ca. 4 Jahre alt) entstehen, die Malerarbeiten bzw. Beseitigung/Behebung der Risse in Garantieleistung erbracht werden müssen. Darf/soll der Maler nur die Fehler/Risse beheben und Rest des Raumes nicht streichen? Ein Raum hat mal vier Wände und wenn man nur eine Wand streicht oder nur bis zur Ecke die Übergänge werden unterschiedl. Farbton haben. Wie kann ich hier vorgehen bzw. argumentieren. DANKE!
Gruß. Birgit.



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