Erschließungsverpflichtung der Gemeinde


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Abgeschickt von bernd am 09 Juli, 2008 um 20:48:54:

Wenn eine Gemeinde in Baden-Württemberg seit Jahren ein Baugebiet ausgewiesen hat, die Grundstücke somit als Bauplätze eingestuft sind und nun 1 Eigentümer eines Bauplatzes - die anderen Eigentümer haben kein Interesse - bauen will, muss die Gemeinde dann das Baugebiet erschließen oder kann sie das ablehnen? Für eine Antwort/Meinung wäre ich sehr dankbar



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