Abstand zum Nachbarn o.k.?


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Abgeschickt von Bauti am 10 Juli, 2008 um 11:55:46:

Hallo,

hoffe, ihr könnt mir Antworten auf meine Fragen geben

Bestehendes Haus (Rohbaufassade, innen fast fertig) vor ca. 5 J. vom Bauherrn gekauft (Bj. des Hauses ca. 1998).

Im Bauplan stehen die Abstände zu den Nachbarn (3 m) drin mit Stempel (ist der von der Baubehörde der Gemeinde ??)

Heißt das dann auch, dass dann diese 3 m eingehalten wurden u. alles o.k. ist? Und prüft die Behörde das dann auch nach, ob die Abstände eingehalten worden sind?

Denn: Die Nachbarin bemängelt JETZT (!!), dass der Abstand zu ihrer Grundstücksgrenze nicht eingehalten wurde.
ANGEBLICH hätte sie das damals dem Bauherrn mündlich zugesagt, dass alles o.k. sei.
Kann das ein Nachbar tun? MÜNDLICH seine Zusage zum unterschrittenenen Abstand geben? Oder prüft u. bemängelt Behörde sowieso den Bau abschließend u. der Nachbar muss dann dort sein O.k. abgeben oder bemängeln.

OB wir unter den 3 m liegen ist sowieso die Frage, aber die Nachbarin droht mit unterschwelligen Andeutungen, will uns einschüchtern, weil sie mit ihrem Carport einige cm. auf unserem Grundstück steht u. nun hat sie Angst, dass wir das wiederum bemängeln könnten

Es musste ja noch ein Außenputz drauf. Und da haben wir eine sehr dicke Wärmedämmung angebracht, was den Abstand um einige cm natürlich geschmälert hat.

Meine Frage: Gelten die 3 m Abstand ab Rohbau oder INKLUSIVE Dämmung?

Und: Kann ein Nachbar nachträglich (nach fast 10 J. - als das Haus gebaut wurde) das dann noch aus reiner Laune heraus bemängeln?

Wie ist der Ablauf eigentlich generell bei Bauvorhaben?
Man möchte ein Haus bauen u. reicht Baupläne bei Baubehörde/Gemeinde ein? Und dann bewilligen die das u. o.k.?
Oder prüfen die dann auch, ob Abstände eingehalten wurden usw.
Die umliegenden Nachbarn werden doch auch dazu befragt, oder?
Und wer damals nicht Beschwerde eingereicht hat, kann dies jetzt noch tun?

ZUSATZFRAGE:

Wenn ich direkt im Anschluss an meine Hausmauer ein Beton-Fundament für eine Holzhütte errichten möchte u. dieses Fundament dann fast bis zur Grundstücksgrenze geht ist das dann o.k.?, da es ja das Fundament für Hütte darstellt oder dürfen Holzhütten nicht direkt an der Grundstücksgrenze stehen?

hat Nachbarin zwar auch, aber na ja

ergänzend: Sind die Abstände zum Nachbargrundstück IMMER 3 m oder erhöhen sich diese, wenn die Hausfassade sehr hoch ist (z.B. bei einem Hanghaus)?

Vielen Dank für Eurere Antworten!

Der Bauti



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