Fester WEG


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Abgeschickt von Frank aus NRW am 12 Juli, 2008 um 09:39:51:

Fenster in WEGs sind zwingend Gemeinschaftseigentum. Muss die Gemeinschaft das Nachstellen der Fenster übernehmen? Wo gibt es dazu Urteile oder auch welches Recht kann man sich berufen? In der Teilung ist nichts Spezielles geregelt, außer das die Fenster eben Gemeinschaftseigentum sind.
Wenn die Gemeinschaft dafür aufkommen muss, heißt das dann, es muss der WE-Versammlung besprochen und beschlossen werden? Und wer könnte ggf. berechtigt sein, eine Firma zu beauftragen der Eigentümer eigenmächtig oder ist der Verwalter zuständig? Kann man also, wenn man eigenmächtig eine Firma beauftrage die entstehende Kosten rechtlich nicht geltend machen?





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