Ausbau Dachspitz - in der Theorie :-)


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Abgeschickt von Tom am 12 Juli, 2008 um 21:37:34

Hallo erstmal,
habe in einer Wohnanlage mit 19 Eigentümern eine Wohnung im 3.Stock gekauft.
Darüber liegt ein Dachspitz, der derzeit mit einer Leiter verbunden ist. Es sind(bzw waren.-), keine Dachfenster vorhanden.
Nun ist es so, dass die ursprüngliche Teilungserklärung von 84, in der Bauphase, drei mal geändert wurde. Anfangs gab es ein Sondernutzungsrecht für den Speicher, dann wurde es in Sondereigentum geändert, leider aber final dann nochmals als alleiniges Sondernutzungsrecht ausgewiesen.
Desweiteren gibt es in dem Gebäude bereits 3 weitere Dachgeschoss Wohnungen, die allesamt voll ausgebaut sind. Ausserdem haben sämtliche Wohnungen im Dachgeschoss nachträglich Gauben, Balkone, Kamine,Wintergärten und Dachflächenfenster eingebaut.
Nun gibt es aber leider seit 3 Jahren einen neuen Miteigentümer, der alles blockiert, obwohl es lt Teilungserklärung eine Öffnungsklausel gibt.
Der Hammer war, dass besagter Eigentümer mir die Anwesenheit bei der kürzlich stattgefundenen Eigentümerversammlung versagte(geht das überhaupt), da ich ja noch nicht rechtswirksam im Grundbuch eingetragen war, obwohl ich die notarielle Vollmacht des ursprünglichen Eigentümers hatte und dieser auch persönlich anwesend war, da er noch andere Einheiten dort hat.
Deswegen konnte ich dort auch meine Umbaupläne nicht vorstellen.
Wie auch immer, kurz und krumm, habe ich auf jeden Fall aufgrund dieser Situation, 2 Dachflächenfenster einbauen lassen.
Im Anschluss habe ich durch ein Umlaufverfahren die 3/4 Mehrheit für diese Aktion eingeholt(wusste ich natürlich schon vorher:-). Es ist davon auszugehen dass eigentlich von 19 lediglich der eine dagegen ist.
Soweit sogut, nun gibt es aber noch zu klären wie es sich mit sanitären Installationen im Dach verhält (Sondernutzungsrecht)sowie auch einem Kamin(Mehrfachbelegung möglich).( Der Hausverwalter sagt, was ich innen mache ist meine Sache solange ich statische Unbedenklichkeitserklärungen dafür habe,liegt mir alles sogar schriftlich vor.) Wie gesagt, all das ist in der Wohnanlage bereits vorhanden und von Seiten der Hausverwaltung der Beiräte sowie der Statik und auch Kaminkehrer oder LBK gibt es grünes Licht.
Kann das nun wirklich sein, das der eine Mann mit der kleinsten Einheit und ca 2% Eigentumsanteil, nun die ganze Sache zum scheitern bringen kann bzw Rückbau oder ähnliches fordert(Schikaneverbot?).
Zusätzlich wollen alle Eigentümer, die im Laufe der Zeit veränderten Wohnungsgrössen in der Teilungserklärung ändern und damit auch die Aufteilung der Wohngelder gerechter zu machen. Aber auch das blockiert der Mann, obwohl es zu seinem Vorteil wäre, ohne Angabe von Gründen.(Was bringt einem denn dann eigentlich diese Öffnungsklausel?)
Also wie gesagt, entgegen der Empfehlung, habe ich mich nach Recherchen entschlossen, den Umbau durchzuführen und mal zu kucken was dann so kommen mag, denn die anderen nutzen das ja auch bereits(Gleichbehandlung?)....so lange Geschichte. Hoffe irgendwer kann mir weiterhelfen wie man sich nun weiters verhält bzw was alles passieren kann. Vielen Dank schon mal...und vielleicht bis bald...
Grüsse aus Muc T.



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