Ist ein Geländer Vorschrift beim Eingangsbereich (Höhenunterschied ca. 1,00 - 1,20m)


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Abgeschickt von chrissi am 13 Juli, 2008 um 12:22:11

Hallo!
Mein Eingangsbereich in Hanglage wird neu gestaltet. Die Eingangstür liegt erhöht in ca. 1,00 - 1,20 m über dem übrigen Gelände auf einem rund betonierten (ca. 2,50 m Duchmesser) und mit Natursteinen belegten Podest, das ringsum mit Granit verkleidet wird (Zugang durch seitlichen Treppenaufgang).Das abfallende Gelände war als angrenzendes breites Blumenbeet angelegt, welches jedoch aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden muß. Das Gelände um das Podest herum wird abgetragen, begradigt und als Rasen angelegt. Dadurch ergibt sich jetzt der o.a. Höhenunterschied. Muß nun um das runde Podest herum aus baurechtlichen Vorschriften ein Geländer angebracht werden? Danke an alle,die mir antworten! Gruß chrissi



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