Rücktritt vom Vertrag


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Abgeschickt von Paul am 18 August, 2004 um 20:25:39

Wir haben einen Hauswerkvertrag mit einer bekannten Hausfirma abeschlossen, d.h. dass wir mit dieser Firma bauen, wenn ein bezahlbares Grundstück gefunden wird, welches uns gefällt und in unseren Finanzierungsplan passt. Aufgrund mehrerer , leider nur mündlich gegebenen, Zusagen seitens des Verkäufers über Kellerbau usw. waren wir zum Vertragsabschluss bereit. Leider müssen wir feststellen, dass die Firma kein bezahlbares Grundstück für uns findet und sich logischerweise nicht mehr an die gegebenen Zusagen erinnert. Wir baten daraufjin um eine vorfristige Vertragsauflösung. Nun meint der Firmanchef, wir müssen mit der Firma bauen, auf einem Grundstück, welches die Firma bestimmt. Ansonsten müssten wir eine Vertragsstrafe in Höhe von 7500,-€ zahlen. Auf unseren Einspruch, dass ein Haus mit Keller und dem zugehörigen Grundstück nicht in unseren Finazierungsrahmen passt, wurde uns gesagt, OHNE Keller passt es aber und im Vertrag stände nichts von einem Keller. Den hatte nämlich der Verkäufer mdl. als Fremdvergabe gegeben und somit nicht in den Vertag aufgenommen. An seine Äusserung zwecks Keller, kann er sich natürlich auch nicht mehr erinnern.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht??
Wie kommen wir da raus ??


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