Re: nicht gestellte Rechnung - Achtung, Achtung ...


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Juli, 2008 um 19:52:55

Antwort auf: Re: nicht gestellte Rechnung von Bauassessor am 14 Juli, 2008 um 13:21:51:

: Hallo,

: nach dem BGB verjährt die Rechnung nach zwei Jahren zum 1.1 des kommenden Jahres. Also: Sie haben letztes Jahr im August (08.2007) die Leistung erhalten - dan verjährt das am 1.1 2010 (08.2007 plus 2 Jahre = 08.2009. Nächster 1.1 ist der 1.1.2010).

: Allerdings stellt mich die Frage, ob Ihr Vertrag mit dem Elektirker überhaupt rechtswirksam ist, da Sie nicht alle Vertragsbedingungen (Kosten gem. Kostenvoranschlag) kannten. Da die Leistungen ja bereits unwiederbringlich erbracht wurde (der Elektriker kann die Steckdosen und Leitungen ja nicht wieder entfernen), müssen Sie jetzt erstmal auf einen vernünftigen Preis hoffen. Falls der zu hoch sein sollte (Sie können ja Vergleichswert von Ihren Nachbarn erfragen), können Sie da ggf. mit dem Hinweis, dass Sie unter den Bedingungen den Vertrag nicht eingegangen hätten, was machen - aber einen unseriös niedrige Preis werden Sie auch nicht rausholen können.

: Wenn Sie mehr Druck machen wollen, können Sie versuchen, Ihrem Elektriker eine Frist für die Einreichung der Rechnung zu setzen. Spielt zwar juristisch nach dem BGB keine Rolle für die Verjährung, macht aber dem Handwerker etwas Angst, dass Geld nicht zu bekommen.

:
: : Hallo zusammen,
: : wir haben letztes Jahr eine Neubau-Eigentumswohung gekauft und bezogen. Einige Sonderwünsche sollten wir direkt mit den Handwerkern vereinbaren und abrechnen. Von den meisten Handwerken haben wir einen Kostenvoranschlag oder eine Auftragsbestätigung bekommen und nach Fertigstellung bzw. Übergabe der Wohnung wurde die Rechnung gestellt. Nicht so beim Elektriker. Es gab einen vor Ort Termin, an dem die zusätzlichen Steckdosen und Schalter durchgesprochen wurden. Es sollte ein Kostenvoranschlag kommen. Der Elektriker fing jedoch einfach mit den Arbeiten an. Die Wohnungsübergabe ist jetzt schon 10 Monate her, und ich habe immer noch keine Rechnung. Alle anderen Eigentümer haben Ihre Rechnung nach Wohnunsübergabe bekommen. Ein halbes Jahr lang, habe ich immer wieder nachgefragt, da kam immer nur, ich melde mich noch mal, ich kümmere mich darum, ich lasse ich Ihnen da was zukommen, .... Aber nichts! Ich habe überhaupt gar keine Ahnung, was da finanziell irgend wann mal auf mich zukommt. Verjährt das irgend wann?
: : Wie verhält man sich da am besten.
: : Gruß
: : Nicole

... die RECHNUNG verjährt - keine Rechnung, keine Verjährung. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist meines Wissen unerheblich ... bestenfalls käme ein Verwirken in Frage, was ich persönlich aber sehr fraglich finde.



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