Abgeschickt von Marcus Herberholz am 15 Juli, 2008 um 10:49:01
1.) Gibt es in NRW eine Grenze für die Höhe von Klettergerüsten auf privaten Grundstücken?
Im NachbG NRW konnte ich zur Max.-Höhe von baulichen Anlagen keine Regelung finden, sondern nur zum Abstand (1,00 m).
2). Gibt es eine Regelung für bauliche Anlagen (Klettergerüst) ähnlich § 31 NachbG: je höher desto größer der Abstand? Gilt der unverstandene § 6 Abs. 4 und 5 BauO NRW?