Zaun und Tor an der Straßengrenze anstatt Grundstücksgrenze DRINGEND


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Abgeschickt von Nadia Reyher am 18 August, 2004 um 20:37:00

Hallo!
Wir haben eine Zaun- und Toranlage mit 4 Pfeilern geplant und schon in Auftrag gegeben.
Pfeiler (jeweils 1,50 m hoch x 45 cm)stehen schon auf der Straßengrenze. Einige Zaunpfosten stehen ebenfalls (höhe 1,40 m)
Problem: im Bebauungsplan ist die Rede von 0,50 m Abstand zur Straßengrenze (dies wäre gegeben), im Kaufvertrag steht allerdings 0,50 m Abst. zur Grundstücksgrenze. Kann Vertrag angefochten werden? Im Bebauungsplan steht außerdem, dass "die Grundstückseinfriedung" max. 1,00 m hoch sein darf. Da der Grundstückskauf schon 3 Jahre zurück liegt, haben wir es versäumt, nochmals den BBplan anzuschauen.
Eine Beantragung zur Sondergenehmigung wurde abgelehnt (komischerweise werden in unserer STadt in Bayern nur Sondergenehmigungen für Stadträte erteilt; dies nebenbei).
Würden rechtliche Schritte was bringen (da ich ja in absehbarer zeit kein Stadtrat sein werde...)

Vielen Dank im voraus.
Viele Grüße,
Nadia Reyher


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