BayBO - Holzschuppen an Grenze erlaubt?


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Abgeschickt von Zwieferl am 16 Juli, 2008 um 12:31:21

Hallo,
unsere Garage ist an der Grundstücksgrenze (grenzt an öffentlichen Fußweg)errichtet und hat eine Länge von 6m. nach der neuen BayBO 2008 dürfen doch insgesamt 9m Grenzbebauung sein? oder? heißt das nun dass wir den Holzlagerschuppen 3m lang machen dürfen? oder ist dieser §§ für den Holzschuppen gar nicht anwendbar?

Und ist der Bau des Holzlagerplatzes genehmigungspflichtig?

Hab das Gesetz immer wieder durchgelesen, aber versteh es trotzdem noch nicht 100%ig....

Kann jemand die Sache aufklären?

Danke und Gruss
zwieferl



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