Re: BayBO - Holzschuppen an Grenze erlaubt?


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Abgeschickt von W.Elbert am 16 Juli, 2008 um 20:54:07

Antwort auf: BayBO - Holzschuppen an Grenze erlaubt? von Zwieferl am 16 Juli, 2008 um 12:31:21:

Hallo Zwieferl,

es ist so, dass sämtliche Nebengebäude (also auch ihr Schuppen) ohne eine Feuerstätte auf einer Grenze stehen dürfen, wenn sie im Mittel nicht höher als 3m sind und die Gesamtlänge der Grenzbebauung pro Grenze max. 9m beträgt. D.h. Ihre Vermutung ist richtig. Wenn der Schuppen an die Garage gebaut werden soll, darf er noch 3m lang sein. Der Schuppen ist genehmigungsfrei.

Gruß, W. Elbert, Architektin




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