Re: Bauabnahme


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Juli, 2008 um 21:24:47

Antwort auf: Bauabnahme von W.Elbert am 16 Juli, 2008 um 20:33:38:

: Bauabnahme der Rohbauarbeiten:
: Wie ist die rechtliche Grundlage, wenn der Auftragnehmer (Bauunternehmer) die im Abnahmeprotokoll aufgelisteten Mängel nicht als solche akzeptiert und deshalb das Abnahmeprotokoll nicht unterschreibt? Wie verfährt man jetzt weiter?


... fragen Sie Ihren Bauleiter. Den müssten Sie doch bei der Baubehörde angegeben haben und der sollte für die technische Begleitung bei der Abnahme zur Verfügung stehen. Vielleicht sind es ja tatsächlich keine Mängel, die Sie aufgelistet haben aber vielleicht entspricht auch das Ausgeführte nicht dem Vereinbarten und die Punkte sind zu Recht aufgelistet.



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