Re: Bauabnahme


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Abgeschickt von W.Elbert am 17 Juli, 2008 um 10:57:12

Antwort auf: Re: Bauabnahme von W.Elbert am 17 Juli, 2008 um 10:56:09:

: Ich bin der Bauleiter! und muss nächste Woche die Abnahme der Rohbauarbeiten durchführen. Es handelt sich sogar um gravierende Mängel an statisch relevanten Bauteilen. Ich gehe aber davon aus, dass der Bauunternehmer nicht bereit ist, diese zu beheben. Dann wird es wohl zum Rechtsstreit kommen.

:
: : : Bauabnahme der Rohbauarbeiten:
: : : Wie ist die rechtliche Grundlage, wenn der Auftragnehmer (Bauunternehmer) die im Abnahmeprotokoll aufgelisteten Mängel nicht als solche akzeptiert und deshalb das Abnahmeprotokoll nicht unterschreibt? Wie verfährt man jetzt weiter?

: :
: : ... fragen Sie Ihren Bauleiter. Den müssten Sie doch bei der Baubehörde angegeben haben und der sollte für die technische Begleitung bei der Abnahme zur Verfügung stehen. Vielleicht sind es ja tatsächlich keine Mängel, die Sie aufgelistet haben aber vielleicht entspricht auch das Ausgeführte nicht dem Vereinbarten und die Punkte sind zu Recht aufgelistet.




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