Re: Vermieter informieren!


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Abgeschickt von claudia am 17 Juli, 2008 um 14:54:51

Antwort auf: Vermieter informieren! von P. Lahm;-) am 17 Juli, 2008 um 14:03:25:

: Sie haben also (beide) vom selben Vermieter auf einem Grundstück eine Wohnung mit Gartenbenutzung gemietet? Dann sollten Sie sich an den Vermieter wenden und ihn um Abhilfe bitten, denn ihre Mietsache (die EG-Wohnung) wird ja wohl durch den Zaun beeinträchtigt werden.
: Habe ich das richtig verstanden: der 1,80 m hohe Zaun steht sozusagen quer vor Ihrem Fenster?
: Liegt "Ihr" Gartenanteil dann hinter der Fläche des "Obermieters"?
: Ist aber eigentlich auch egal: Das bleibt eine mietrechtliche Frage und die sollte man dort klären.

ja der Zaun würde quer vor unserem Fenster stehen, wie gesagt mit einem abstand von 2,5m dieses Fenster ist aber nicht besonders hoch, sodaß mir die hälfte der Sicht genommen würde und im oberen Bereich habe ich Gardinen, also müsste ich diese entfernen um überhaupt noch was sehen zu können. Unser Garten liegt rechts daneben.



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