Zaunbau Aussenbereich


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Abgeschickt von Marion am 18 Juli, 2008 um 14:25:05:

Hallo,

ich möchte mein Grundstück, wo meine Pferde stehen, absichern.

Ich habe beim Baurechtsamt angerufen. Genehmigt ist eine Umzäunung des gesamten Geländes mit einem Zaun von 1,60 m Höhe. Baubezeichnung ist, dass der Zaun aus Holz bestehen soll mit drei Querholmen.

Ich möchte das auch so machen. Nur habe ich vor, hinter diesen Zaun ein Maschendrahtgeflecht anzubringen. Normalerweise ist ein Maschendrahtzaun im Außenbereich nur privilegierten Landwirten genehmigt.

Da ich aber keinen klassischen Maschendrahtzaun machen, sondern mich an die Baubezeichung und Ausführung halte, müsste doch das Anbringen eines Maschendrahtgeflechts erlaubt sein oder? Ich möchte dieses Geflecht deshalb anbringen, damit mir keine Fremde einfach durchsteigen oder fremde Hunde das Grundstück betreten können.

Wie sieht das hier aus?




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