Vorauszahlung


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Abgeschickt von Sumix am 20 Juli, 2008 um 18:06:06

Hallo ich benötige Hilfe für diese Prüfungsfrage:

Architekt und Bauherr haben einen mündlichen Architektenvertrag geschlossen. Der Architekt macht den Beginn seiner Tätigkeit davon abhängig, dass ihm der Bauherr einen angemessenen Vorschuss (Vorauszahlung) zahlt. Hat er Recht?

Laut § 16 Abs.2 VOB/B sind Vorauszahlungen erlaubt. Aber gilt das auch für diesen Fall?

Danke und mfG Sumix



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