Abgeschickt von Sumix am 20 Juli, 2008 um 18:06:06
Hallo ich benötige Hilfe für diese Prüfungsfrage:
Architekt und Bauherr haben einen mündlichen Architektenvertrag geschlossen. Der Architekt macht den Beginn seiner Tätigkeit davon abhängig, dass ihm der Bauherr einen angemessenen Vorschuss (Vorauszahlung) zahlt. Hat er Recht?
Laut § 16 Abs.2 VOB/B sind Vorauszahlungen erlaubt. Aber gilt das auch für diesen Fall?
Danke und mfG Sumix