Abgeschickt von Olaf am 21 Juli, 2008 um 13:43:05:
Antwort auf: Re: 2,3 m hoher Sichtschutz für Pool von K.D. am 16 Juli, 2008 um 11:38:42:
: : Ich möchte mir hinter meinem Pool einen ca. 2,3 m hohen Sichtschutz bauen (Holz) ca 11 m lang.
: : Damit der Nachbar mich nicht mit Badehose dort rumspringen sieht :-)
: : Zwische Sichtschutzwand und meiner hinteren Grenze lasse ich 3,5 m Abstand.Ich hoffe soetwas ist doch erlaubt im Lande Brandenburg?
: : MfG
: : Olaf
: Antwort:
: Der Anblick so schlimm??? =;-))
: Grenzabstand müßte passen.
: Aber bitte nach der Genehmigungspflicht erkundigen:
: § 55 (6) BauO Brandenburg
: Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender Einfriedungen, Verkehrsanlagen, Stützmauern und Durchlässe:
: - Pfeiler oder Mauern mit nicht mehr als 1,50 m Höhe sowie sonstige Einfriedungen mit nicht mehr als 2 m Höhe,
: Pfeiler und Mauer ist es nicht und Einfriedung eigentlich auch nicht (die stehen ja in Grenznähe ...)
: Auch wegen eventueller Satzungen oder so..
: Brandenburg ist erfahrengemäß (meine leider) nicht ganz ohne...
: Brandenbuuuurg, da ist wieder einer in die Allee gegurkt....
Ja in Brandenburg ist alles nicht so einfach.
Trotzdem danke.
Ich baue das Ding jetzt
Gruß Olaf