Re: Vorkaufsrecht der Stadt


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Abgeschickt von Bauassessor am 22 Juli, 2008 um 14:36:50:

Antwort auf: Vorkaufsrecht der Stadt von C.B. am 22 Juli, 2008 um 11:00:43:

Hallo,

meines Wissens muss die Stadt für die Fläche den Verkehrswert zahlen - das ist bei Bauland ein höherer Betrag als bei Ackerfläche. Allerdings kann es auch sein, dass in diesem Betrag schon irgendetwas verrechnet ist?

Vorstellbar ist z.B., dass die Gemeinde eine Wertabschöpfung für die Schaffung des Baurechts betreibt (Rechtlich in Ordnung) - da sie in Ihrem Fall eigentlich mehr Fläche bekäme, die aber nicht zur Verfügung steht, wird die fehlende Summe in Geld eingefordert.

Das ist eine denkbare Erklärung - das hätte man Ihnen aber auch erklären müssen.

: Hallo,

: die Stadt will von dem Grundstück, welches wir kaufen, 12qm haben. Unser Grundstücksvertrag ist rechtskräftig, wir sind jedoch noch nicht eingetragene Eigentümer. Die Stadt würde lächerliche 2 Euro pro qm zahlen, während wir 220 Euro zahlen. Ist es rechtens, dass die Stadt uns nur 2 Euro geben will oder muss sie den in unserem Vertrag stehenden Preis bezahlen? Außerdem bekommen wir solange keine Baugenehmigung. Ist das rechtskräftig? Der Rest des Grundstücks und das Baufenster sind von den 12qm unberührt.

: Vielen Dank!





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