Re: Vorkaufsrecht der Stadt


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Abgeschickt von C.B. am 24 Juli, 2008 um 10:29:22

Antwort auf: Re: Vorkaufsrecht der Stadt von Bauassessor am 22 Juli, 2008 um 14:36:50:

Hallo Bauassessor,

vielen Dank für die Antwort.
Davon hat nie jemand etwas erwähnt, uns wurde nur auch vom Notar bestätigt, dass die Stadt nicht die 220Euro zahlen muss, weil es der Streifen direkt an der Straße ist und somit kein Bauland. Nun werden wir die 12qm an die Stadt abtreten. Was wäre, wenn wir uns mit unserem Verkäufer einigen könnten, dass eventuell nicht der volle Betrag für die 12qm von uns gezahlt werden muss? Wir haben nämlich dann noch die besondere Situation das das Vormundschaftsgericht dem Kaufvertrag zustimmen musste. Kann dann das Vormundschaftsgericht sagen, wir müssen trotzdem die 12qm voll zahlen. Auch wenn man das Schreiben der Stadt hat?

Vielen Dank nochmal.

: Hallo,

: meines Wissens muss die Stadt für die Fläche den Verkehrswert zahlen - das ist bei Bauland ein höherer Betrag als bei Ackerfläche. Allerdings kann es auch sein, dass in diesem Betrag schon irgendetwas verrechnet ist?

: Vorstellbar ist z.B., dass die Gemeinde eine Wertabschöpfung für die Schaffung des Baurechts betreibt (Rechtlich in Ordnung) - da sie in Ihrem Fall eigentlich mehr Fläche bekäme, die aber nicht zur Verfügung steht, wird die fehlende Summe in Geld eingefordert.

: Das ist eine denkbare Erklärung - das hätte man Ihnen aber auch erklären müssen.


: : Hallo,

: : die Stadt will von dem Grundstück, welches wir kaufen, 12qm haben. Unser Grundstücksvertrag ist rechtskräftig, wir sind jedoch noch nicht eingetragene Eigentümer. Die Stadt würde lächerliche 2 Euro pro qm zahlen, während wir 220 Euro zahlen. Ist es rechtens, dass die Stadt uns nur 2 Euro geben will oder muss sie den in unserem Vertrag stehenden Preis bezahlen? Außerdem bekommen wir solange keine Baugenehmigung. Ist das rechtskräftig? Der Rest des Grundstücks und das Baufenster sind von den 12qm unberührt.

: : Vielen Dank!




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