Gemeinschaftseigentum Wochenendwohngebiet


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Abgeschickt von Inge Dahl am 24 Juli, 2008 um 18:36:36

Bei einem Wochenendwohngebiet gibt es auch Gemeinschaftseigentum. Dieses hat den Sinn, auch Anlieger aus der 3.oder 4.Reihe den Zugang zu einem gemeinschaftlichen Badesee zu ermöglichen. Ein Anwohner aus der 4.Reihe stellt bei einer Jahreshauptversammlung den Antrag, eine Bank direkt am See auf Gemeinschaftseigentum aufzustellen. Diesem Antrag wird ohne weitere Prüfung zugestimmt.
Der "Knackpunkt" ist: Dieses Gemeinschaftseigentum am See muß von einem direkten Anlieger gepflegt werden, der aber nicht gefragt wurde.
Die Bank wurde ohne Kenntnis dieses Anliegers aufgestellt. Der hat von nun an nicht nur alle Anlieger der 2-4. Reihe an der Bank, sondern auch Badegäste aus einer unmittelbaren Badeanstalt. Diese benutzen die Bank nun als "Anlaufpunkt" für Saufgelage, Angler lassen ihre Fischköpfe dort liegen - der "Spaß" endet weit nach Mitternacht. Polizei muß für Ordnung sorgen etc.
Ist ein solches "Bauvorhaben" rechtens oder greift ein Sondernutzungsrecht, das einstimmige Beschlüsse der Anlieger oder dergl. vorsieht? Fest steht: über die Folgen dieser"Bank-Baumaßnahme" hat sich keiner Gedanken gemacht. Nur die direkten Anlieger hätten den Schaden.




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