Rücknahme des Bauantrages


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Abgeschickt von P. Lahm;-) am 25 Juli, 2008 um 22:19:52:

Antwort auf: Rückzug vom Bauantrag von Carina am 25 Juli, 2008 um 16:33:04:

Erstmal ganz schnell bei der Bauaufsichtsbehörde anrufen und mitteilen, dass *Sie* den Bauantrag nicht zurücknehmen. Herr des dortigen Verfahrens sind Sie, der Architekt ist drt höchstens Ihr Bevollmächtigter. D.h. alles hört auf Ihr Kommando, insbesondere bei verfahrensbeendenden Maßnahmen. Denn auch bei der Rücknahme fallen - je nach Bearbeitungsstatus - Gebühren für die bisher geleistete Arbeit der Behörde an. Weil diese Kosten nachher nicht verrechnt werden, sind sie am Ende überflüssig.
Solange die Gebühr noch nicht in Rechnung gestellt ist, ist die Behörde in aller Regel kulant.
Wenn das nicht klappt, hängt es von Ihrem Architektenvertrag ab, ob er Ihnen diesen Schaden ersetzen muss bzw. das tatsächlich durfte.

Was sie am Ende brauchen ist in jedem Fall ein Entwurfsverfasser, der die Verantwortung für den Antrag (insbesondere die Stimmigkeit der nicht mher behördlich geprüften Anteile) übernimmt. Das machen Nachfolge-Architekten in aller Regel auch - und die klären in der Erstdurchsicht, ob auch noch Urhebberrechte eine Rolle spielen. Normale EFHs erreichen das Niveau in der Regel nicht. Verbindlich klären kann dies im Streitfall allerdings nur ein Anwalt bzw. Gericht.

: Hallo

: Da die Zusammenarbeit mit dem Architekten nicht funktioniert hat, hat er den schon eingereichten Bauantrag zurück gezogen.
: Darf er das so einfach ??
: Und dürfen wir mit dem Bauantrag zu einem anderen Architekten gehen, der den gleichen Bauantrag neu unterschreibt und wieder einrecht ??

: Wäre sehr nett wenn wir so schnell es geht eine Antwort bekommen, um weitere Maßnahmen ein zu leiten.

: Danke
: Carina





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