Abgeschickt von P. Lahm;-) am 25 Juli, 2008 um 22:32:35:
Antwort auf: Re: Verzwickte Geschichte - falsches Grundstück vermessen von Motte am 25 Juli, 2008 um 13:53:09:
M.E. ist es eher eine sorgfältige Prüfung. Die Antwort dürfte dann eindeutig sein - aber ohne die Unterlagen im Einzelnen gesehen zu haben, bräuchte man dazu eine Kristallkugel. Meine ist gerade kaputt.
Rechtlich anspruchsvoll wird die Sache durch die Vermessung/Einmessung/Grundstücksbildung, weil da u.U. die Katastererklärungen hinzukommen.
Tendenz: Öfentlicher Glaube des Grundbuchs, was dort steht, stimmt.
Aber das ist schon Kristalkugelgucken ohne Kristallkugel!
: Schade, das klingt nach langwierigen Verhandlungen... Gibt es keine eindeutige Antwort auf die Frage: Was wurde erworben - das im Kaufvertrag auf dem Anhang in der Flurkarte eingezeichnete Grundstück oder das fälschlicherweise vermessene Grundstück?