Re: Definition der Grundfläche eines Gebäudes


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Abgeschickt von daniel Batz am 26 Juli, 2008 um 17:27:43

Antwort auf: Re: Definition der Grundfläche eines Gebäudes von Dirk Baumeister am 26 Juli, 2008 um 16:54:07:

: : Nach der BauNVO §19 wird für die Berechnung der Grundflächenzahl der Anteil des Baugrundstücks berücksichtigt, der von baulichen Anlagen überdeckt wird.
: : Wird dabei auch die Fläche von auskragenden/überstehenden Gebäudeteile in den Obergeschossen mitberechnet, oder ist nur die Grundfläche des Erdgeschosses eines Gebäudes maßgebend?


: Die Grundfläche ist das, wo was auf dem Grund drauf steht ... siehe DIN 277

Danke für die Antwort. Allerdings: kann sich die BauNVO (Bauplanungsrecht) auf eine DIN beziehen? Und wenn ja: welche Grundfläche nach DIN wird dann herangezogen? a, b oder c?





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