Abgeschickt von daniel Batz am 26 Juli, 2008 um 17:27:43
Antwort auf: Re: Definition der Grundfläche eines Gebäudes von Dirk Baumeister am 26 Juli, 2008 um 16:54:07:
: : Nach der BauNVO §19 wird für die Berechnung der Grundflächenzahl der Anteil des Baugrundstücks berücksichtigt, der von baulichen Anlagen überdeckt wird.
: : Wird dabei auch die Fläche von auskragenden/überstehenden Gebäudeteile in den Obergeschossen mitberechnet, oder ist nur die Grundfläche des Erdgeschosses eines Gebäudes maßgebend?
: Die Grundfläche ist das, wo was auf dem Grund drauf steht ... siehe DIN 277
Danke für die Antwort. Allerdings: kann sich die BauNVO (Bauplanungsrecht) auf eine DIN beziehen? Und wenn ja: welche Grundfläche nach DIN wird dann herangezogen? a, b oder c?