Re: Nachbarschaftsrecht Fenstereinbau


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Abgeschickt von Daniel Batz am 27 Juli, 2008 um 12:33:03

Antwort auf: Nachbarschaftsrecht Fenstereinbau von A.Pfitzinger am 27 Juli, 2008 um 11:33:24:

: Guten Tag, meineFrage: Muss ich die Genehmigung des Nachbarn einholen, wenn ich in die Giebelwand meines Hauses ( Giebel steht auf der Grundstücksgrenze) ein Fenster einbauen will ? Danke für Ihre Antwort !

Eine Fensteröffnung ist in diesem Fall nur schwer durchsetzbar. Die Landesbauordnung schreibt vor, dass die Aussenwände von Gebäuden, die näher als 2,50m an die Grundstücksgrenze (in diesem Falle ist es sogar eine Grenzbebauung) gebaut sind, als Brandwände ausgebildet werden müssen. Da ist kein Fenster möglich (auch nicht mit zustimmung des Nachbarn). Bei Gebäuden geringer Höhe (höchster Aufenthaltsraum unter 7m) reicht eine feuerbeständig Aussenwand (F90). Das besagt die Bauordnung in Niedersachsen. In anderen Bundesländern kann das aber anders aussehen..



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