Re: Baulast nach Schwarzbau - was tun?


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Abgeschickt von K.D. am 28 Juli, 2008 um 09:50:38

Antwort auf: Baulast nach Schwarzbau - was tun? von Friedhelm am 25 Juli, 2008 um 13:07:12:

: Hier ein kurioser Fall: Nachbar erweitert im Jahr 2007 seine Gartenlaube ohne Baugenehmigung und nun beträgt der Abstand zum Nachbarhaus keine 6 m mehr. Eine Baulast ist demzufolge entstanden. Die Behörden erteilten ihm lediglich ein Bußgeld wegen des ungenehmigten Baus. Kann ich Rückbau verlangen? Danke für Eure Antworten

Antwort:
Verlangen könnten Sie, ob Sie kriegen ist die zweite Frage. Das Zauberwort heißt: "Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten". Die Behörde wird Ihren Antrag prüfen und gegebenenfalls im pflichtgemäßen Ermessen kostenpflichtig ablehnen oder dem Antrag stattgegeben und auch hier im pflichtgemäßen Ermessen handeln. Das heißt aber nicht das Ihr Nachbar abreißen muss. In der Regel kommt es auf den Grenzabstand und nicht auf den Gebäudeabstand an sowie auch viele andere Umstände an, die man hier nicht alle erläutern kann.



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