Wegrecht


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Abgeschickt von Jann Hoffmann am 28 Juli, 2008 um 18:27:09

Guten Tag!

Ich wüsste gerne was es bedeutet, wenn ein Nachbar Wegrecht (Wegerecht???) über mein Grundstück hat.

Es handelt sich um einen Weg auf unserem Grunstück, der allerdings auch von zwei Nachbarn benutzt werden darf, die über ihn auf ihre Grundstücke gelangen können, wobei sie jeweils noch andere Zugänge dorthin haben.
In wie weit dürfen sie nun Einfluß auf dieses Stück unseres Grundstückes nehmen, beziehungsweise, wie sieht es mit meinen Pflichten ihnen gegenüber aus und wie mit ihren gegenüber mir?
Welche Forderungen in Hinsicht auf die Beschaffenheit und die Nutzung des Weges können sie stellen, z.B. darf ich dort Kaminholz, o.Ä. lagern, ohne daß es die Benutzbarkeit des Weges mit einer Schubkarre oder ähnlichem Gerät einschränkt?
Wo finde ich vieleicht auch einen Auszug aus dem entspechenden Gesetz, oder der Verordnung?



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