Pflichten der Gemeinde an der Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Zwieferl am 30 Juli, 2008 um 12:23:48

Hallo,
unser Garten grenzt an ein Gemeindegrundstück an. Die Besonderheit ist: es geht zunächst einmal ca. 5m abwärts - also ein Hang. Daran schließt sich dann der öffentliche Kinderspielplatz an. Der an unser Grundstück anfallende Hang ist wild bepflanzt, dadurch haben wir in unserem Garten einwachsende und einwuchernde Sträucher, Bäume, Hecken und sonstiges Unkraut. hat die Gemeinde denn hier keine Pflicht die Grenzbepflanzung so zu pflegen, dass sie mir nicht in meinen Garten hängt und wächst? Darf ich überstehendes selbst abschneiden? und wie ist es mit der Hangbefestigung. hat hier die Gemeinde keine Pflicht ihr Grundstück zu "sichern"? so dass von unserem Grund die Gefahr eines Abrutschens vermieden wird?
Folgendes zur Grundstückslage: Der "Hang" ergibt sich dadurch, dass das Gelände früher Kiesabbaugebiet war und die ausgebaggerten Flächen, nicht wieder ausgeglichen, sondern terassenförmig Baugebiet wurden.
Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen??
Danke und sonniger Gruss aus Bayern
Zwieferl



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