Kellerschächte im Neubau liegen unterhalb des Starssenniveau`s


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Abgeschickt von Markus Wilke am 21 August, 2004 um 16:23:34

folgende Sachlage:
wir haben eine Doppelhaushälfte gebaut mit einem Bauträger. Die Höhe der Kellerschächte sind ca. 20 cm niedriger als das auch vom Bauträger gestaltete Niveau der Gehwege zum Haus beziehungsweise der Zufahrtswege. Ist dieses zulässig? Der Bauträger argumentiert mit der Tatsache dass um das Vorbeet, dass um den Kellerschacht noch liegt, Randsteine gesetzt wurden.

Wir kann mir helfen.

Vielen Dank im voraus.

Markus Wilke


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