Re: Pflichten der Gemeinde an der Grundstücksgrenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von P. Lahm;-) am 31 Juli, 2008 um 13:00:11:

Antwort auf: Pflichten der Gemeinde an der Grundstücksgrenze von Zwieferl am 30 Juli, 2008 um 12:23:48:

Haben Sie denn bei der Gemeinde schon mal angerufen? Grünflächenamt o.ä.?
Ich kenne das so, dass die Kommunen unabhängig von der (in diesem Fall beim Überwuchs für Sie sprechenden) Rechtslage auf entsprechend höfliche Beschwerde recht fix mal ein Team rausschicken und alles in Ordnung bringen.
Zum Abrutschen kann ich nix sagen - Frage des Einzelfalls und ggf. des Nachbarrechtsgesetzes, wenn es so eines auch in Bayern gibt.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]