Re: Vorbegehung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 31 Juli, 2008 um 21:45:54

Antwort auf: Vorbegehung von Michael am 31 Juli, 2008 um 12:13:49:

: Hallo Forumsmitglieder.

: Ich bin gerade dabei eine Arbeit über Mängelrügen zu schreiben.
: Ein Kapitel ist die Vorbegehung GU mit NU.

: Leider habe ich nichts gefunden wo ich etwas über die Vor/Nachteile einer Vorbegehung zwischen den Vertragsparteien finde. Meine Ausarbeitung soll eine entsprechende Firma die Vor/Nachteile darüber aufweisen.
: Ein kleines Muster-Protokoll soll ich auch anfertigen. Ich bin schon damit angefangen und habe folgende Punkte:
: - genaue Bezeichnung des Bauvorhabens
: - Datum
: - anwesende Personen und deren Funktion
: - Baumaßnahem / Art der Bauleistung
: - saemtliche Maengel
: - Zaehlerstaende
: - Auftragnehmer
: - UNTERSCHRIFT beider Parteien
: - Beginn / Fertigstellung der Ausführung
: - Dokomentation

: Danke für eure Hilfe
: LG Michael


Eine Vorbegehung bedeutet im Rahmen des Vertrages nichts. Sie erleichtert nur die Abnahme selbst, da die Beteiligten sich bereits überlegt haben können, wie mit vorhandenen Mängeln und Restarbeiten umgegangen werden kann. Die Parteien können zum eigentlichen Abnahmetermin bereits Informationen zu Terminen, erforderlichen Beschaffungszeiten und Fristen eingeholt haben und bei der Abnahmen dann entsprechende Angaben machen. Ausserdem können eventuelle Mängel bereits vor der Abnahme noch schnell beseitigt werden.
Inhalte des Protokolls zur Vorbegehung sollten die gleichen sein, wie bei der Abnahme nur eben ohne die zugehörigen Rechtsfolgen.



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