Niedere Raumhöhe Verkaufsstätte - Bestandsschutz??


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Abgeschickt von ToLi am 01 August, 2008 um 11:19:06

Wenn ein Gebäude Bestandsschutz genießt, gilt dieas auch für die Raumhöhe eines Verkaufsraumes im Erdgeschoß?
Das Gebäude wurde komplett saniert und soll neu vermietet werden. Die Raumhöhe EG beträgt aufgrund Brandschutzverkleidung nur noch 2,45m- Greift hier der Bestandscchutz oder ist eine Nutzung als Verkaufsstätte ausgeschlossen?

Relevant dürfte hier die Arbeitsstättenverordnung/ Richtlinien sein:
"§ 23 Raumabmessungen, Luftraum
(1) Arbeitsräume müssen eine Grundfläche von mindestens 8,00 m² haben.
(2) Räume dürfen als Arbeitsräume nur genutzt werden, wenn die lichte Höhe bei einer Grundfläche von nicht mehr als 50 m 2 mindestens 2,50 m, bei einer Grundfläche von mehr als 50 m 2 mindestens 2,75 m, bei einer Grundfläche von mehr als 100 m2 mindestens 3,00 m, bei einer Grundfläche von mehr als 2000 m2 mindestens 3,25 m beträgt. Bei Räumen mit Schrägdecken darf die lichte Höhe im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen an keiner Stelle 2,50 m unterschreiten.
(3) Die in Absatz 2 genannten Maße können bei Verkaufsräumen, Büroräumen und anderen Arbeitsräumen, in denen überwiegend leichte oder sitzende Tätigkeit ausgeübt wird, oder aus zwingenden baulichen Gründen um 0,25 m herabgesetzt werden, wenn hiergegen keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Die lichte Höhe darf nicht weniger als 2,50 m betragen."





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