Pflicht zum Grunderwerb bei Straßensanierung ?


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Abgeschickt von Ralf-Peter Borrmann am 04 August, 2008 um 09:47:08

Zur Zeit wird unsere Straße grundhaft ausgebaut
Es wird der Abwasserkanal, de Trinkwasserleitung und die Straßenoberfläche mit angrenzenden Gehwegen erneuert.
Für den Wasser- und Abwasseranschluß wird eine Anschluß-Gebühr von ca 4.200 € fällig.
Für die Oberflächen greift die wiederkehrende Ausbausatzung, welche alle Grundstücke der Gemeinde betreffen und beläuft sch auf ca. 1.500 €.
Die Grundstücksgrenzen zwischen der Gemeinde und den Anliegern verläuf teilweise durch den Gehweg und teilweise durch die Vorgärten die manchmal als Stellfläche genutzwerden oder nur von den Anwohner gepflegt werden.
Jetzt sollen die Anwohner zur Bereinigung der Grenzen zum Kauf der Grundstücksflächen zwischen Privatgrund und Aussenkante neuer Gehweg verpflichtet (gezwungen) werden, ca. 15,00 € / m² zzgl. Nebenkosten Vermessung, Notar...
Ist das rechtens, oder kann man sich dagegen wehren?

mfg aus Thüringen
RPB




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