Re: Pflichten der Gemeinde an der Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von zwieferl am 04 August, 2008 um 11:09:11

Antwort auf: Re: Pflichten der Gemeinde an der Grundstücksgrenze von P. Lahm;-) am 31 Juli, 2008 um 13:00:11:

: Haben Sie denn bei der Gemeinde schon mal angerufen? Grünflächenamt o.ä.?
bisher haben wir nur mit den Gemeindearbeitern geredet wegen Entfernung von großen Bäumen, die in unser Grundstück eingewachsen waren...diese durften wir ohne Probleme entfernen..
Werde da mal freundlich nachfragen, welche möglichst günstigen Lösungen es gibt, damit der Hang nicht abrutschen kann.
Wir haben schon STräucher etc. gepflanzt...das Problem ist aber, dass unten ein Spielplatz ist und die Kinder den Hang rauf und runterklettern. Da wächst teilweise nicht mal mehr Gras und Pflanzen/Hecken werden schonungslos ausgerissen (teilweise sogar ausgegraben)...Natürlich haben wir die Kids darauf angesprochen und "verwarnt" ;-)) aber wie halt Kidds so sind,...
: Ich kenne das so, dass die Kommunen unabhängig von der (in diesem Fall beim Überwuchs für Sie sprechenden) Rechtslage auf entsprechend höfliche Beschwerde recht fix mal ein Team rausschicken und alles in Ordnung bringen.
ja...die Erfahrung hab ich auch gemacht...

: Zum Abrutschen kann ich nix sagen - Frage des Einzelfalls und ggf. des Nachbarrechtsgesetzes, wenn es so eines auch in Bayern gibt.
...so ein Gesetz gibts wohl schon, konnt ich nur noch nirgends finden....hmmmmm...werd da mal weitersuchen.

Danke trotzdem
zwieferl





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