Re: Einfriedung/Sichtschutz


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Schiller am 04 August, 2008 um 12:45:55:

Antwort auf: Einfriedung/Sichtschutz von Süzer am 25 Juni, 2008 um 11:45:20:

M. E. ist dies in der Bauordnung festgeschrieben bis 1,50 ist eine Einfriedung möglich, wenn der Zaun die Grundstücksgrenzen teilt. Wo wohnen sie denn? Danach richtet sich die Bauordnung oder mal auf dem Bauamt oder so nachfragen

: Wir sind vor kurzem in unser neues Haus (DHH mit nebenstehender Garage) eingezogen.
: Jetzt errichtet unser Nachbar einen Holzzaun (ca.1,60m hoch)zwischen meiner Garage und seiner Garage. Er hat uns nicht um Erlaubnis gefragt. Dieser Zaun engt die Zu-/Ausfahrt zur Garage ziemlich ein. Nach Rücksprache mit den anderen Nachbarn hat er es schon mit unseren Vorgänger versucht. Es ist angeblich eine max. Höhe von 60cm erlaubt da sonst die Sicht beim Herausfahren aus der Garage beeinträchtigt wird. Was kann ich nun tun damit dieser hässliche Zaun verschwindet.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]