Re: Gartenhaus


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Abgeschickt von Schiller am 04 August, 2008 um 12:56:50:

Antwort auf: Gartenhaus von Jörg Sülzle am 22 Maerz, 2008 um 19:16:16:

je nach dem wo sie wohnen ist dies z. B. in der Bauordnung geregelt. Z. B. lt. HBO Hessischer Bauordnung darf ein untergeordnetes Gebäude bis 5m² angerenzender Fläche (also Breite des Gebäudes mal die Höhe) direkt an die Grundstücksgrenze ohne Baugenehmigung gebaut werden.


: Hallo!
: Ich würde in meinem Garten gerne ein kleines Garenhäuschen bauen. Wie groß darf dieses sein, um es direkt an die Grenze zu stellen?
: Land: Ba-Wü
: Danke für eure Auskunft
: Gruß Jörg.




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