Abgeschickt von Sebastian Sammer am 04 August, 2008 um 14:38:44
Hallo Allerseits,
zu folgendem Scenario habe ich eine Frage:
ich bin Eigentümer einer ETW und habe ein alleiniges Sondernutzungsrecht des Gartens.
Gerne würde ich einen Geräteschuppen/Gartenhaus im Garten errichten. Hierzu stellt sich nun die Frage, welches Abstimmungsverfahren bei einem Antrag
angewandt wird - Mehrheitsbeschluss (nach ETW-Gesetzesänderung zum 1.2007)
oder einstimmiger Beschluss?
Würde mich freuen eine eindeutige Aussage von euch zu erhalten - evtl. sogar
mit Verweis auf den § oder Auszug!
VIELEN DANK IM VORAUS FÜR EURE MÜHEN!!!
Gruß
Der Sepp