Einfriedung


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Abgeschickt von Ricki am 05 August, 2008 um 09:52:15:

Hallo,

hatte hier vor kurzem schonmal einen Thread eingestellt zwecks einer Weidehütte im Außenbereich. Wie gesagt, ich bin Nebenerwerbslandwirt mit Pensionspferdehaltung und stelle mein Futter aus überwiegend eigenen Flächen her, dass heißt mein Betrieb läuft unter einem landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb.

Das ganze mache ich jetzt noch nicht sehr lange (jeder fängt mal an)

Ich habe noch eine Frage zwecks der Einfriedung.

Das Grundstück das ich besitze war früher komplett umzäunt. Ein Teil des Grundstück ist schon länger nicht mehr umzäunt, da die Vorbesitzerin des Grundstücks den alten Zaun, der auch schon kaputt war, entfernt hat und auch nicht mehr ersetzt hat. Diese Umzäung (befindet sich im Außenbereich) wurde damals vom Bauamt genehmigt.

Stimmt das, dass dann die Genehmigung erlischt, wenn dort längere Zeit kein Zaun mehr war, auch wenn dieser eigentlich genehmigt wurde? Darf ich als Nebenerwerbslandwirt ohne Genehmigung (laut BauGB) eine Einfriedung setzen? Wenn ja, welche Einfriedung darf ich nehmen? Ich finde hierzu leider keine Baubeschreibungen und möchte auch ehrlich gesagt nicht wegen jedem Kleinzeugs beim Bauamt nachfragen.

Eine Einfriedung kann unterschiedlich sein. Maschendrahtzaun, Scherenzaun usw usw. Oder ist das Material, Aussehen usw bei einer Einfriedung egal?

Danke für Antworten!



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