Re: Baugenehmigung für ein PartyZelt ?


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Abgeschickt von K.D. am 06 August, 2008 um 08:57:27

Antwort auf: Re: Baugenehmigung für ein PartyZelt ? von Martin am 05 August, 2008 um 10:08:25:

: Hallo,
: Es ist nicht mit dem Boden oder im Boden verankert, und es besteht nur aus Planen und einem Gestell.
: Und es steht auch im Winter da, also das ganze Jahr über. Ach ja, einen Fußboden hat es auch nicht.
: Ich verstehe da die NBauO nicht so ganz.
: Also es ist einerseits nicht aus Baustoffen hergestellt, wenn es denoch als Bau eingestuft wird zählt es doch zu den fliegenden Bauten unzter 75m² Grundfläche, also müßte es doch Genehmigungsfrei sein ?

:
: Gruß Martin

Antwort: Gestell ohne Verankerung im Boden ???? Naja auch egal, wenn nicht, ruht es durch die eigene Schwere auf dem Boden.
Bei fliegende Bauten kommt es neben der Aufstellzeit auch auf die Zweckbestimmung an. Bei einer Aufstellung von mehr als 3 Monaten, kann man in die Baugenehmigungspflicht rutschen.
Und dient es wie bei Ihnen als Gebäudersatz (überdeckte bauliche Anlage zum Schutz von Menschen und Sachen) und ist ganzjährig aufgestellt ...... naja ... da fliegt der Bau eben nicht mehr.





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