Re: Abgeschlossenheitsbescheinigung


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Abgeschickt von P. Lahm;-) am 06 August, 2008 um 11:43:20:

Antwort auf: Abgeschlossenheitsbescheinigung von mars74 am 05 August, 2008 um 15:25:07:

Kennen Sie die Begriffe, mit denen Sie um sich werfen?
Geht es wirklich um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder meinen Sie eine Bescheinigung über die (mängelfrei) Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Fertigstellung (sog. Schlussabnahme nach BauO)?

Letztere gibt es - wie der korrekte Name schon sagt - erst hinterher, erstere kann man schon auf Basis von Plänen bekommen.



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