Re: Eigentumswohung - Gartenhaus


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Abgeschickt von P. Lahm am 06 August, 2008 um 11:46:57:

Antwort auf: Eigentumswohung - Gartenhaus von Sebastian Sammer am 04 August, 2008 um 14:38:44:

Sorry, zum WEG kann ich nicht helfen. Sicher ist aber, dass die Aufstellung öffentlich-rechtlich rechtmäßig sein muß, damit die Miteigentümer nicht Gefahr laufen, deshalb von der Bauaufsicht in Anspruch genommen zu werden. Und das ist schwieriger als man denken sollte...
Mehr dazu habe ich unter dem Link gelesen...



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