Abgeschickt von mars74 am 06 August, 2008 um 21:21:11
Antwort auf: Re: Abgeschlossenheitsbescheinigung von P. Lahm;-) am 06 August, 2008 um 11:43:20:
: Kennen Sie die Begriffe, mit denen Sie um sich werfen?
: Geht es wirklich um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder meinen Sie eine Bescheinigung über die (mängelfrei) Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Fertigstellung (sog. Schlussabnahme nach BauO)?
: Letztere gibt es - wie der korrekte Name schon sagt - erst hinterher, erstere kann man schon auf Basis von Plänen bekommen.
Ich meine wirklich eine Abgeschlossenheitserklärung.