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Abgeschickt von P. Lahm;-) am 07 August, 2008 um 11:14:27:

Antwort auf: Re: Abgeschlossenheitsbescheinigung von mars74 am 06 August, 2008 um 21:23:03:

Ich glaube nicht, dass Sie Ihren Fall inhaltlich im Griff haben: Statt aufzuklären werfen Sie weitere Bröckchen mit neuen Aspekten hin, die meinen Verdacht nur bestärken, dass Sie ca. 75 % der erforderlichen Informationen immer noch nicht mitgeteilt haben.
Antworten auf Basis eines falschen Sachverhalts sind logisch zwangsläufig falsch, da habe ich keine Lust mehr.



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