Scheune zum Wohnhaus..


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Abgeschickt von Stefan am 10 August, 2008 um 10:05:16

Hallo,
meine Eltern besitzen einen landwirtschftlichen Betrieb im Außenbereich in NRW, der vollständig verpachtet ist. Auf dem Hof steht eine Scheune Bj. ca. 1950, ich möchte diese Scheune restaurieren und als Einfamilienhaus nutzen.
welche Auflagen bekommt man bezüglich der Erhaltung des Gebeudes bzw des Baustiles, darf z.B. der Dachstuhl verändert werden? Oder wie sieht es z.B. mit dem Außenmauerwerk aus, es ist ohne Isolierung nur Doppelschalig geklinkert dürfte man den klinker abreißen und einen anderen klinker oder eine Wärmeverbund-Fassade(Putz) davor setzen, wie sieht es mit zusätzlichen Fenstern und Türen aus, darf man das gebäude soweit verändern oder muß der Urspung wirklich erhalten bleiben, Danke für infos. MFG Stefan



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