Nässeschaden


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Abgeschickt von Sylvia am 23 August, 2004 um 21:55:49

Hallo,
an eine auf Grundstücksgrenze stehende Wand unseres Reihenhauses grenzt nahtlos die Kelleraußentreppe und Terrasse des Nachbarhauses. Über diese Nachbarbebauung dringt oberhalb der Horizontalsperre erheblich Wasser in das Erdgeschoss und durchfeuchtet Innenputz etc.
Da es keine Abdichtung der Terrasse weder unter der Betonplatte noch unter den Fliesen gegen die Wand und auch keinen Spritzschutz gibt, ist es relativ unstrittig, dass über diesen Weg das Wasser eintritt. Der ursächliche Mangel scheint vor vielen Jahren von einem Bauträger verursacht worden zu sein. Vor 3 Jahren hat der Nachbar die Terrasse teilweise neu fliesen lassen, dabei wurde die Fliesenmörtelfuge als "Putzausbesserung" sogar an unserer Wand hochgezogen.
Dem Fliesenleger hätten m. E. die DIN-Norm zum Anschluss der Terrasse an eine Hauswand bekannt sein müssen und er hätte so nicht arbeiten dürfen - wie es wohl sein Auftrag war.

Nun ist der Schaden erstmals deutlich sichtbar geworden, wie lange schon Wasser eindringt, ist uns nicht bekannt.

Wer ist jetzt für die Beseitigung des Schadens verantwortlich?
Danke und viele Grüße!!




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