Re: Dachneigung im Bebauungsplan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 August, 2008 um 14:06:55

Antwort auf: Dachneigung im Bebauungsplan von Olaf D am 10 August, 2008 um 12:43:04:

: Hallo,
: immer wieder bekommen wir lebhafte Diskussionen über die Lesart der Dachneigung in Bebauungsplänen mit, wenn es darum geht die Genehmigungsfähigkeit von sogenannten Mansard-Dächern zu klären.

: Diese in der Regel dreiteiligen Dächer weisen -gemessen von Traufhöhe zu Firsthöhe, häufig im Durchschnitt eine Dachneigung von 49° auf. Allerdings beträgt die Dachneigung häufig von unten nach oben gesprochen im untersten Teil 22°, im Hauptteil ca 76° und im oberen Teil dann wieder etwa 22°.

: Die Frage, die sich aufzwängt ist, ob die Dachneigung als Mittel der drei Neigungen zu verstehen ist, oder ob der Hauptteil des Daches ausschlaggebend ist und somit in vielen Gebitene die Mansarddachform nicht zulässig ist.

: Für Beiträge danke ich im Voraus ganz herzlich.

: Viele Grüße,

: Olaf Drossert

Die Zulässigkeit der Dachform regelt sich doch nicht über die Neigung ... in welcher Form ist die Dachneigung festgesetz? ... als Maximalwert? Dann dürfte die Dreiteilung unsinnig sein. Als Mindestwert? Dann ist jede höhere Neigung irrelevant. Zusätzlich wäre die Festsetzung der generellen Dachform zu berücksichtigen. Ein Satteldach ist kein Mansarddach ...



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