Gemeinsamer Brunnen


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Abgeschickt von Axel am 13 August, 2008 um 10:56:39

Wir haben 2003 ein Haus gekauft,dass einen Brunnenanschluß zur Gartenbewässerung hat.Dieser Anschluß wurde vom Nachbarn errichtet,einen Anschluß für unser Grundstück an das System installierte er ebenfalls,dafür beteiligten wir uns zu 50 % an den gesamten Kosten.Jetzt hat der Nachbar sein Haus verkauft.Der neue Besitzer hat die unterirdische Zuleitung zu unserem Anschluß bei Baggerarbeiten auf seinem Grundstück gekappt.Jetzt weigert er sich,den Anschluß zu reparieren unter Berufung auf keinen Eintrag des Nutzungsrechtes im Grundbuch oder Kaufvertrag.Habe ich trotzdem Nutzungsrecht oder wenn nicht,Gewohnheitsrecht und kann die Wasserversorgung einklagen ?



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