Baumhaus Erweiterung zum Beitrag vom 24.07.08


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Abgeschickt von dany am 13 August, 2008 um 15:58:21

Abgeschickt von dany am 13 August, 2008 um 15:54:50

Antwort auf: Baumhaus Bitte um schnelle Antwort Wichtig!!!!! von dany am 24 Juli, 2008 um 12:49:22:

:Hallo,

: habe da mal eine dringende Frage was den Bau eines Baumhauses angeht. Mein Nachbar sagte er hätte was da gegen wenn ein Fenster zur seiner Seite eingesetzt wird. Für mich unverständlich er hat doch auch Fenster im Haus und kann somit auf meine Grundstücksgrenze einsehen, zu mal ja das Haus nur für die Kinder gedacht ist. Naja, das Haus ist zwischen 2 starken Ästen auf einem Baum gesetzt worden, die Höhe beträgt 3,50m. Zur Grenze des Nachbarn sind knapp 4,00 und ist auf 4 Pfosten gesetzt und einbetoniert, also eigentlich genügend Spielraum. Das Haus hat eine Größe von 4,00m x 3,00 x 2,50m. Das Dach sollte mit Schindeln abgedeckt werden. Muss ich das Haus wohl möglich abreissen? Die Baubehörde vom Niedersachsen konnte mir leider in der Hinsicht keine Auskunft geben, da eine genaue Definition eines Baumhauses in der Verordnung nicht gegeben ist. Für Eure schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen

Tja, als hättes ich es mir nicht denken können, hat mich wohl min Nachbar beim Bauamt angezeigt.
Nun musste ich Stellung nehmen und habe folgendes geschrieben

Sehr geehrte Frau xxxxx,


bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom XXXXXXXXX nehme ich wie folgt Stellung.
Sie schrieben mir, dass Ihnen von der Gemeinde Jade angezeigt wurde dass ich ein Nebengebäude auf meinem Grundstück errichtet haben soll.
Hierbei handelt es sich nicht im Sinne der Bauverordnung um ein Nebengebäude. Der § 14 der BauNVO sagt folgendes aus:

Das „Nebengebäude“ und „Nebenanlagen“ sind Gebäude und andere bauliche Anla-
gen, die zu dem jeweiligen Hauptgebäude oder der Hauptanlage gehören, ihnen also
räumlich und funktional zugeordnet sein müssen. Nebenanlagen i.S. des § 14 BauN-
VO dürfen keine selbständigen Zwecke neben dem der Hauptanlage verfolgen und
müssen einen wesentlich geringeren Umfang als diese haben. Entsprechendes gilt
für Nebengebäude, die gleichfalls im Vergleich zum Hauptgebäude von der Größe
her untergeordnet sein müssen. Dies folgt aus dem Begriff „Neben“gebäude, auch
ohne dass diese Einschränkung ausdrücklich gesetzlich bestimmt ist.
Hierzu zählen z.B. Stellplätze, Garten- und Gerätehäuser, Anlagen für Kleintierhal-
tung, Anlagen zum Unterbringen von Abstellräumen oder zur Lagerung von Winter-
vorräten und private Antennen- und Windenergieanlagen.

Da es sich bei unserer Errichtung um ein Baumspielhaus für unsere Kinder handelt und dieses weder gewerblich noch wohnlich benutzt wird und dieses auch nicht in Ihrer Bauverordnung wiedergegeben noch definiert ist, ersehe ich keine Verletzung der Bauverordnung.
Zudem wurde das Baumhaus zwischen den Ästen unseres Baumes gebaut, sodass auch der §2 (6 u.7) keine Verbindung oder Zusammenfügung von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen aufweist, da ja ein Baum kein herkömmliches Baumaterial ist sehe ich auch den §2 als nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXX

Nun geben sich die vom Amt leider nicht damit zu frieden und suchen nun in Ihren Paragrapen nach einer Lücke, da ja wie ih geschrieben hatte das ein Baumhaus nicht im Baurecht definiert ist.
Zu allem übel will nun auch noch der Bezirksleiter vorbei kommen und sich dieses anschauen vermesse etc.
Wenn es zum Knall kommt dann schalte ich wohl meinen ANwalt ein und werde die Presse TV und Zeitung einschalten, dass ist für die bestimmt ein gefundenes Fressen. udem werde ich wohl auch noch unseren Bürgermeister und den Ministerpräsident von Niedersachsen der ja selber nochmal Vater geworden ist anschreiben.
Was meint Ihr? Werde ich dieses Baumhaus abreissen müssen? In diesem stecken mittlerweile circa 2500€ viel Geld und schweiss. Ich weiss jetzt denkt Ihr was 2500€? Ja es ist etwas wie Ihr ja lesen könnt größer und nobler ausgefallen.
Wenn jemand mit der Materie sich auskennt oder schon mal zu tun gehabt hatte meldete Euch bitte.

Vielen Dank




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